Was ist die VG Wort?
Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte für Autoren, Journalisten, Verlage und andere
Texturheber wahrnimmt.
Wahrnehmungsvertrag
Um als Autor seine Werke bei der VG Wort anmelden zu können, bedarf es eines Wahrnehmungsvertrags. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Autor und der Verwertungsgesellschaft Wort. Durch diesen Vertrag ermächtigt der Autor die VG Wort, seine Urheberrechte und verwandte Schutzrechte wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass er für die Nutzung seiner Werke vergütet wird.
Vergütung
Die VG Wort sorgt dafür, dass Autoren für die Nutzung ihrer Werke vergütet werden. Dies schließt die Nutzung in Bibliotheken, durch Kopien, im Rundfunk und durch digitale Medien ein. Autoren erhalten Tantiemen, basierend auf der Nutzung ihrer Werke.
Ausschüttungen
Autoren, die bei der VG Wort gemeldet sind, erhalten regelmäßige Ausschüttungen. Diese Zahlungen basieren auf verschiedenen Nutzungsarten, wie z. B. dem Kopieren von Texten in Schulen oder Universitäten, der Nutzung in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder durch den Verleih von Büchern in Bibliotheken.
Meldung von Werken
Autoren müssen ihre Werke bei der VG Wort melden, um an den Ausschüttungen teilzuhaben. Dazu gehören auch Online-Texte, die über das METIS-System (ein Meldesystem für Online-Texte) erfasst werden.
Tantieme
Die Höhe Tantieme ist unterschiedlich. Unter anderem hängt sie von der Art des Buchinhalts ab. Sachbuchautoren können meiner Erfahrung nach mit einer Tantieme von mehreren hundert Euro pro Titel rechnen. Belletristik-Autoren bekommen deutlich weniger.
Grundsätzliches
So oder so empfehle ich jedem Autor, einen Wahrnehmungsvertrag bei der VG Wort zu beantragen. Ganz nach dem Motto: »Nutzt ’s nix, schad’s nix.«