Urheberrecht und Nutzungsrecht

Urheberrecht und Nutzungsrecht – sehr wichtig bei einer Buchveröffentlichung

Im Internet wird geklaut auf Teufel komm raus. Texte, Fotos, Musik, Bilder. Nun, jeder muss wissen, dass er dabei das Risiko eingeht, erwischt zu werden. Und dieses Erwischen kann teuer für ihn werden. Sehr teuer! Ein paar tausend Euro stehen da schnell auf so einer Abmahnung …

Es geht in diesem Zusammenhang um Urheberrecht und um Urheberrecht. Und was wenige wissen: Zwischen beiden Begriffen besteht ein wesentlicher Unterschied.

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein Rechtsgebiet, das den Schutz von geistigem Eigentum im Bereich von Kunst, Literatur, Wissenschaft und anderen kreativen Werken regelt.

Das Urheberrecht, also das Recht an einem kreativen Werk, kann nicht übertragen werden! Es gehört dem Urheber sein Leben lang. Das Urheberrecht kann man lediglich erben … dann nämlich, wenn der Urheber stirbt.

Die wichtigsten Merkmale des Urheberrechts:

  1. Schutz von Originalwerken: Das Urheberrecht schützt originelle Werke, die in einer konkreten Form zum Ausdruck gebracht wurden. Dazu gehören literarische Werke, Musik, Kunstwerke, Filme, Software, architektonische Entwürfe und andere kreative Ausdrucksformen.
  2. Automatischer Schutz: In vielen Rechtssystemen entsteht der Urheberschutz automatisch, sobald ein Werk in einer festen Form vorliegt. Es ist keine Registrierung oder besondere Kennzeichnung erforderlich, um Urheberschutz zu erhalten.
  3. Urheberrechtsinhaber: Der Urheber, also die Person oder Gruppe von Personen, die ein Werk erstellt hat, ist normalerweise der Inhaber des Urheberrechts. In einigen Fällen kann das Urheberrecht auch auf andere übertragen werden, zum Beispiel durch Vertrag oder Erbschaft.
  4. Rechte des Urhebers: Der Urheber hat bestimmte exklusive Rechte an seinem Werk, darunter das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Aufführung, öffentliche Darstellung und Modifikation des Werks. Diese Rechte ermöglichen es dem Urheber, die Nutzung seines Werks zu kontrollieren und davon wirtschaftlich zu profitieren.
  5. Urheberrechtliche Dauer: Die Dauer des Urheberrechts ist begrenzt und variiert je nach Rechtssystem. Nach Ablauf dieser Frist geht das Werk in der Regel in die öffentliche Domäne über und kann frei genutzt werden.
  6. Fair Use oder Schranken des Urheberrechts: In einigen Rechtssystemen gibt es Ausnahmen oder Einschränkungen für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Erlaubnis des Urhebers. Dies kann unter dem Begriff „Fair Use“ oder vergleichbaren Konzepten fallen und erlaubt bestimmte Arten von Nutzung für Zwecke wie Kritik, Kommentar, Nachrichtenberichterstattung, Lehre oder Forschung.
  7. Internationale Aspekte: Das Urheberrecht ist oft durch internationale Verträge wie die Berner Übereinkunft geschützt. Dies erleichtert den Schutz von Werken über nationale Grenzen hinweg.
  8. Digitalisierung und Urheberrecht: Mit dem Aufkommen digitaler Technologien sind neue Herausforderungen für das Urheberrecht entstanden, insbesondere im Zusammenhang mit der Verbreitung von Werken über das Internet und digitale Medien. Es gibt Bemühungen, das Urheberrecht an diese Entwicklungen anzupassen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Merkmale des Urheberrechts je nach Land variieren können, da jedes Land sein eigenes Urheberrechtsgesetz hat.

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Copyright

Im Impressun von Büchern sieht man meist dieses Zeichen:

copyright

Es handelt sich um das Copyright-Zeichen und steht meist vor einem Namen. Also z. B.:
© Lieschen Müller, 2023

Der Begriff „Urheberrecht“ und „Copyright“ werden oft als Synonyme verwendet, aber es gibt Unterschiede in ihrer Bedeutung und Verwendung, die vor allem auf geschichtliche und rechtliche Unterschiede zwischen verschiedenen Rechtssystemen zurückzuführen sind. Das Copyrightzeichen muss heutzutage nicht zwingend verwendet werden, weil der Urheber eines Werkes automatisch die Urheberrechte an seinem Werk besitzt. Für die kann er dann Nutzungsrechte vergeben, bei einem Buch zum Beispiel an einen Verlag.

Urheberrecht:

  • Der Begriff „Urheberrecht“ ist ein deutscher Ausdruck, der oft in deutschsprachigen Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz verwendet wird.
  • Der Terminus „Urheberrecht“ betont den Ursprung oder die Herkunft des Rechts. Er leitet sich vom deutschen Wort „Urheber“ ab, was „Schöpfer“ bedeutet.
  • Das deutsche Urheberrechtssystem, auch als „Urheberrechtsgesetz“ bekannt, basiert auf dem Konzept des Schutzes des geistigen Eigentums für Schöpfer.

Copyright:

  • Der Begriff „Copyright“ stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum, insbesondere aus dem britischen Urheberrechtssystem.
  • Der Begriff „Copyright“ legt den Fokus eher auf den Handel und die kommerzielle Nutzung von Rechten. Es bezieht sich auf das Recht, Kopien (eng. „copies“) zu machen.
  • Der Begriff „Copyright“ wird in den meisten englischsprachigen Ländern verwendet, einschließlich den USA.

Es ist wichtig zu betonen, dass trotz dieser Unterschiede beide Begriffe auf dasselbe Prinzip des Schutzes des geistigen Eigentums für kreative Werke verweisen. In der Praxis sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und Schutzmechanismen für Urheberrechte und Copyrights oft sehr ähnlich, und die meisten internationalen Abkommen verwenden beide Begriffe synonym. So sind die grundlegenden Konzepte und Rechte, die mit diesen Begriffen verbunden sind, in vielen Fällen vergleichbar, auch wenn die Terminologie je nach Region unterschiedlich sein kann. Das Copyright in Deutschland kann übertragen werden.

Nutzungsrecht

Das Nutzungsrecht kann auch übertragen werden, der Besitzer eines Nutzungsrechts muss also nicht zwingend der Urheber/Schöpfer sein – und ist es meistens auch nicht.

Ein Autor ist der Urheber seines Werkes. Z. B. ein Autor, Fotograf, Maler, Bildhauer, Filmer, Komponist etc. In dieser Funktion ist und bleibt er der Urheber.

wir-buch

Im Klartext bedeutet das: Wird z. B. ein Designer beauftragt, einen Buchtitel zu gestalten, gehört dem Auftraggeber das Nutzungsrecht für das Buch. Jede darüber hinausgehende Nutzung muss vereinbart werden. Weil es Menschen mit einem sehr schlechten Gedächtnis gibt, sollte das tunlichst schriftlich geschehen. Dabei gibt es die Möglichkeit, weitergehende Nutzungsbereiche klar zu definieren (Autoren-Website, Hörbuch, E-Book, Werbemittel etc.) oder sich grundsätzlich das uneingeschränkte Nutzungsrecht übertragen zu lassen. Das uneingeschränkte Nutzungsrecht kostet deutlich mehr als das spezifizierte Nutzungsrecht – die Höhe des Honorars ist Sache der Vertragspartner.

Das Nutzungsrecht für den gezeigten Buchtitel zum Beispiel habe ich dem Herausgeber des Buches übertragen. Für dieses Buch – nicht für mehr. Das Urheberrecht hingegen bleibt bei mir, denn ich habe das Design gemacht. Auch das Hintergrundfoto mit den Wolken stammt von mir. Wäre es von einem anderen Fotografen, hätte dieses Titelbild zwei Urheber: die Designerin des Titelbilds (also mich) und den Fotografen des Wolkenfotos. Wobei ich dann auch dessen schriftliche Genehmigung benötigt hätte.

Die Schmetterlinge auf dem Titelbild stammen nicht von mir, sondern von einem Bildportal, bei dem ich zahlendes Mitglied bin. Demzufolge darf ich (bei diesem speziellen Portal) alle Bilder nutzen – ohne weiteres Honorar und ohne den Fotografen/Illustrator zu nennen. Ich habe also die Nutzungsrechte an den Schmetterlingen.

Die wichtigsten Merkmale des Nutzungsrechts:

Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Erlaubnis, ein urheberrechtlich geschütztes Werk in einer bestimmten Art und Weise zu verwenden. Im Kontext des Urheberrechts gibt es verschiedene Arten von Nutzungsrechten, die es erlauben, bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit einem geschützten Werk durchzuführen. Hier sind einige Merkmale des Nutzungsrechts:

  1. Erlaubte Handlungen: Das Nutzungsrecht gewährt dem Inhaber des Nutzungsrechts das Recht, bestimmte Handlungen in Bezug auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk durchzuführen. Dazu gehören oft die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Aufführung, öffentliche Darstellung, Übersetzung oder Bearbeitung des Werks.
  2. Beschränkter Umfang: Das Nutzungsrecht ist in der Regel auf einen bestimmten Umfang und eine bestimmte Art der Nutzung beschränkt. Der Inhaber des Nutzungsrechts kann anderen Personen oder Organisationen gestatten, das Werk in bestimmten vorher festgelegten Weisen zu nutzen, während andere Nutzungen weiterhin dem Urheber vorbehalten sind.
  3. Übertragbarkeit: In vielen Fällen können Nutzungsrechte übertragen oder lizenziert werden. Das bedeutet, dass der Inhaber des Nutzungsrechts anderen Personen das Recht einräumen kann, das Werk zu nutzen, normalerweise gegen eine Gebühr oder eine andere Gegenleistung.
  4. Dauer des Nutzungsrechts: Die Dauer des Nutzungsrechts kann variieren und wird oft in Lizenzvereinbarungen oder anderen Verträgen festgelegt. Es kann zeitlich begrenzt sein oder für die Dauer des Urheberrechts gelten.
  5. Einzelnutzungsrecht vs. Gesamtnutzungsrecht: Je nach Vereinbarung kann ein Nutzungsrecht auf eine bestimmte Handlung oder eine Gruppe von Handlungen beschränkt sein, oder es kann ein umfassendes Recht gewährt werden, das alle möglichen Nutzungen des Werks abdeckt.
  6. Exklusives vs. nicht exklusives Nutzungsrecht: Ein exklusives Nutzungsrecht gibt dem Inhaber das exklusive Recht zur Nutzung des Werks in der vereinbarten Weise, während ein nicht exklusives Nutzungsrecht es anderen erlaubt, ähnliche Nutzungen vorzunehmen, solange dies nicht im Widerspruch zu den Bedingungen der Lizenz steht.
  7. Anwendbar auf verschiedene Medien: Das Nutzungsrecht kann sich auf verschiedene Medien beziehen, einschließlich physischer Formate wie Bücher oder CDs sowie digitale Formate wie Websites oder Apps.
  8. Anpassbarkeit: Die Bedingungen des Nutzungsrechts können in vielen Fällen verhandelbar sein. Dies ermöglicht es den Parteien, die Bedingungen der Nutzung entsprechend ihren spezifischen Anforderungen zu gestalten.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Nutzungsrecht im Rahmen des Urheberrechts spezifisch durch Verträge und Vereinbarungen zwischen den Parteien geregelt wird. Solche Vereinbarungen können vielfältig sein und sollten eindeutig und präzise formuliert sein, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Bei Fragen/Formulierungen sollte immer ein Jurist zurate gezogen werden.

Hinweis: Rechtliche Fragen kann ich nicht beantworten, weil ich keine Juristin bin!

Zu allen anderen Themen rund um eine Buchveröffentlichung biete ich Autorenberatung an.

Das Honorar für eine Beratungsstunde beträgt 140 Euro + 19 % MwSt.

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