Kalkulation eines Zuschussverlages

Vor einiger Zeit habe ich diese Kalkulation eines Zuschussverlages hier veröffentlicht und finde, es kann nicht schaden, sie mal wieder in den Vordergrund zu rücken.


Eine Autorin hat Kontakt zu mir aufgenommen, weil sie ihren vor Jahren bei einem renommierten Verlag erschienen Roman neu auflegen möchte. Die Buchrechte liegen wieder bei ihr.

Bevor sie meine Homepage entdeckte, hat sie eine Kalkulation bzw. ein Angebot bei einem bekannten Zuschussverlag eingeholt. Diesen hier:

kalkulation-zuschussverlag

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Sehr fragwürdiges Angebot


Zu diesem Angebot gibt es einiges anzumerken:

Startauflage

Zu 1.:
Eine Startauflage mit 1.000 Stück ist gewagt. Gewagt deshalb, weil 1.000 Bücher sich nicht so schnell verkaufen und man deshalb besser mit einer kleineren Auflage anfängt. 500 zum Beispiel.

Buchformat

Zu 2.:
Format DIN A5. Unattraktives Nullachtfuffzehn-Format, auf keinen Fall ein Taschenbuchformat!

Tantiemen

Zu 3. + 3. a):
Als Tantieme erhält der Autor 30 % vom Handelspreis, also von dem Betrag, den der Buchhändler bezahlt. € 9,80 abzüglich 40 % Buchhandelsrabatt = € 5,88. Davon 30 % sind: € 1,76.
Er bekommt pro verkauftem Buch also eine Tantieme von € 1,76.

Verkauft der Verlag tatsächlich die volle Auflage (970 Stück = 1.000 abzüglich 30 Autorenexemplare), erhält der Autor € 1.707,20.

Bezahlt hat er aber € 8.596,17 (€ 8.366,11 + € 230 € für farbigen Buchumschlag).

Verlustgeschäft

Das Verlustgeschäft beträgt also € 6.888,97

Teurer Buchpreis

Zu 4.:
Für den Preis von € 6.888,97 hat er 30 Belegexemplare bekommen, bezahlt pro Buch also schlappe € 229,63!

Der Verlag hingegen hat ja nicht nur die € 8.596,17 (abzüglich Druckkosten) eingestrichen, sondern zusätzliche € 3.996,40 durch den Buchverkauf. Immer ausgehend davon, dass die gesamte Auflage verkauft wurde.

Bücher für den Autor

Will der Autor selbst Bücher für den Eigengedarf haben (was üblich ist, für Lesungen zum Beispiel oder für Familie), muss er diese kaufen.

Pro Buch bekommt er einen „großzügigen“ Rabatt von 50 % auf den Ladenpreis. Bezahlt pro Buch also € 4,95. Und das, obwohl er ja bereits rund € 8.596,17 bezahlt hat.

Die Gegenleistung für diese stolze Summe ist unklar – weil nicht eindeutig dargestellt. Hier ein Beispiel für mögliche Maßnahmen:

angebot zuschussverlag

Ob diese „Maßnahmen“ den Preis von achteinhalbtausend Euro rechtfertigen? Zu beachten ist dabei besonders das kleine Wort „kann“. Es ist also lediglich möglich, diese Maßnahmen durchzuführen. Eine verbindliche Zusage, welche Maßnahmen durchgeführt werden, fehlt in dem Angebot völlig.

Tantieme erst ab 1.001 verkauften Büchern

Zu 5.:
Noch abstruser ist Variante 2. Dort kassiert der Verlag € 6.903,19 + € 230,00 für farbigen Umschlag = € 7.133,19.

Der Autor bekommt Honorar erst ab dem 1001. Exemplar. Verdient also erst mal gar nichts, sondern bekommt lediglich 20 Belegexemplare. Bezahlt pro Buch also € 356,66!

Der Verlag dagegen kassiert zusätzliche € 5.762,40 durch den Buchverkauf.

Abwegiger Digitaldruck

Zu 6. :
Völlig abwegig ist Variante 3 im Digitaldruck. Digital druckt man normalerweise Kleinauflagen, also bis maximal 500 Stück. Danach ist Offsetdruck wirtschaftlicher.

Zu 7.:
Weil diese Variante aber für Digitaldruck kalkuliert wird, legt der Verlag einen Verkaufspreis von € 14,90 fest. Und das für ein 160-Seiten-Taschenbuch. Was sehr viel ist für ein relativ dünnes Taschenbuch. Über 12 Euro sollte so ein Buch auf keinen Fall kosten.

mann mit euros

Hier verdient nur einer: der Verlag

Zu 8.:
Gehen wir nun aber davon aus, dass der Verlag tatsächlich 1.000 Bücher verkauft, dann verdient nur einer: der Verlag nochmal € 7.524,00 durch den Buchverkauf. Der Autor verdient keinen Cent, sondern bekommt für die bezahlten € 6.096,81 lediglich zehn Bücher, zahlt also pro Buch also € 609,69!

Fazit:

Dass es angesichts solcher Zahlen Autoren gibt, die derartige Summen auf den Tisch blättern, ist mir ein Rätsel. Haben die keinen Taschenrechner?

Bei obiger Kalkulation hat der Autor lediglich Kosten, aber keinen Cent Gewinn gemacht.

Mehr zum Thema:
Über Zuschussverlage-3
Über Zuschussverlage Nr. 2
Artikel über Zuschussverlage im „Literaturcafé“

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