Wann muss ein Autor ein Gewerbe anmelden? Auf diese einfache Frage gibt es leider keine einfache Antwort.
Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Grundsätzlich gilt ein Autor als Freiberufler. Wenn er lediglich Bücher schreibt, muss er kein Gewerbe anmelden. Doch die Sache ändert sich, sobald er Bücher (selbst) verkauft.
Verkauft er Bücher über einen Dienstleister wie z. B. BoD oder Amazon, ist ein Gewerbe nicht notwendig. Verkauft er Bücher bei Lesungen, ist normalerweise ebenfalls keine Gewerbeanmeldung notwendig. Verkauft er seine Bücher aber nicht nur bei Lesungen, sondern zum Beispiel auch über einen Online-Shop auf seiner Website, muss er ein Gewerbe anmelden.
Online-Shop
Um mehr Klarheit in die Angelegenheit zu bringen, habe ich bei meinem Finanzamt angerufen. Die Auskunft auf meine Frage, ob ein Autor ein Gewerbe anmelden muss, lautete: »Kommt darauf an.«
Finanzamt informieren
So oder so steht aber eines aber steht fest: Wer Bücher verkauft, sollte mit seinem Finanzbeamten sprechen. Die Auskunft des eventuell frequentierten Steuerberaters reicht in diesem Fall nicht aus. Denn der kann es mit anderen Augen sehen. Und bevor man Ärger mit dem Finanzamt bekommt, sollte man alles tun, um genau den zu vermeiden.
Weiterführende Links zum Thema:
Interessantes Thema. Müsste doch gleichermaßen für Fotos zutreffen.
Beispiel:
Ein Online-Anbieter bietet meine Fotos als Vergrößerung an. Die Bilder werden mit meinem Namen angeboten. Verkauft und fakturiert wird über den Onlinehändler. Der Künstler erhält lediglich eine Provision. Müsste doch auch als Freiberufler gelten.
Aber falls ich mal ein Fotobuch herausbringen möchte, dann werde ich es natürlich nur über die Edition Blaes anbieten 🙂
Ja, ich denke auch, dass du für den Verkauf über Onlinehändler kein Gewerbe anmelden musst. Du treibst schließlich keinen Handel.