Gilt die Produktsicherheitsverordnung auch für Bücher?

Bücher fallen in der Regel nicht unter die Produktsicherheitsverordnung (ProdSG), weil von ihnen normalerweise keine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit von Menschen ausgeht, wie es z. B. bei Maschinen, Geräten oder Spielzeugen der Fall sein kann.

Dennoch gibt es einige Aspekte, die je nach Inhalt oder spezifischen Eigenschaften des Buchs zu berücksichtigen sind:

Allgemeine Sicherheit von Produkten

Wenn das Buch keine zusätzlichen Funktionen oder Eigenschaften hat (z. B. rein gedruckte Bücher ohne elektronische Komponenten oder Spielzeugaspekte), unterliegt es üblicherweise nicht der ProdSG. Allerdings gibt es Ausnahmen:

  • Kinderbücher: Wenn ein Buch für Kinder bestimmt ist, sollten Materialien (z. B. Papier, Farbe) geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie keine Schadstoffe enthalten. Hier könnten andere Normen, wie die Spielzeugrichtlinie (EN 71), zur Anwendung kommen.
  • Pop-up-Bücher oder Bücher mit beweglichen Teilen: Diese können als »Spielzeug« gelten, wenn sie für Kinder bestimmt sind, und müssen entsprechend sicher gestaltet sein.

Chemische und physikalische Sicherheit

In Büchern verwendeten Materialien (insbesondere bei Kinderbüchern) sollten unbedenklich sein:

  • Farben und Lacke sollten frei von Schwermetallen und anderen schädlichen Substanzen sein.
  • Bindemittel oder Klebstoffe sollten keine gefährlichen Stoffe enthalten.
  • Bücher mit Kunststoffteilen (z. B. Schutzhüllen) sollten ebenfalls den einschlägigen Sicherheitsstandards entsprechen.

Elektronische Komponenten

Wenn ein Buch elektronische Komponenten enthält (z. B. ein Soundmodul oder LED-Lichter), unterliegt es der ProdSG und ggf. der Niederspannungsrichtlinie oder der EMV-Richtlinie. Es müsste dann geprüft werden, ob:

  • CE-Kennzeichnungen erforderlich sind.
  • elektronische Sicherheitsstandards eingehalten werden.
  • eine Bedienungsanleitung für die sichere Nutzung bereitgestellt wird.

Kennzeichnungspflichten

Auch wenn Bücher nicht direkt unter die ProdSG fallen, könnten einige allgemeine Kennzeichnungspflichten zutreffen:

  • Hersteller oder Importeur sollte auf dem Produkt oder der Verpackung eindeutig erkennbar sein. So muss z. B. die Druckerei im Impressum stehen.
  • Eventuelle Warnhinweise, z. B. bei Büchern mit verschluckbaren Kleinteilen, sollten klar und deutlich angebracht werden.

Fazit

Bei Büchern ohne spezielle Eigenschaften (normale Druckprodukte) sind keine besonderen Anforderungen der ProdSG zu beachten.

Sobald Zusatzfunktionen (wie Spielzeugelemente oder Elektronik) hinzukommen, können die Produktsicherheitsverordnung und andere Richtlinien greifen. In diesen Fällen empfiehlt es sich, eine genaue Prüfung vorzunehmen oder einen Experten für Produktsicherheit zu Rate zu ziehen..

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